§ 226 BGB Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Anwendung:
Hier geht es darum das wir keine Rechte die uns zustehen , egal ob eigene oder übertragene, ausüben um jemand anderes zu schikanieren.
z.B.: Ein SMA immer den gleichen kontrolliert weil er ihm unsympathisch ist, der Vermieter der ständig angemeldet in die Wohnung kommt aber eigentlich nur nerven will.