Was ist Recht?

Unter RECHT versteht man die „Gesamtheit aller Rechtssätze“, das heißt allerechtlichen Normierungen in einem Staat. Darunter fallen:– Gesetze wie z.B. das Grundgesetz (GG), das Bürgerliche Gesetzbuch(BGB), das Strafgesetzbuch (StGB), die Gewerbeordnung (GewO) etc.– Verordnungen wie z.B. die Bewachungsverordnung (BewachV)– Satzungen, z.B. von Gemeinde- oder Landratsämtern– Rechtssprechung (Urteile von Gerichten)– Gewohnheitsrecht (z.B. findet bei Schichtwechsel im Wachdienst eine Übergabe statt, erhält diese Zeit in der Regel nur einer der beiden Mitarbeiter bezahlt).

Merke: Keine der Vorschriften darf gegen eine höherwertige verstoßen. So ist ein Gesetz, das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, nichtig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.