Was ist das Gewaltmonopol?

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren.

Das bedeutet, nur dem Staat ist es zur Durchsetzung seiner interessen erlaubt, körperliche Gewalt anzuwenden.

In Ausnahmefällen wie z.b. der Notwehr kann auch eine private Person Gewalt anwenden.

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