GG Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich glaube, hier bedarf es eigentlich keiner weiteren großen Erklärung. Der Artikel sagt alles klar und deutlich aus. Um den Artikel anhand eines Beispiels auf die Sicherheitsbranche zu beziehen:
Stellt euch vor, ihr seid als Türsteher einer gastgewerblichen Diskothek eingesetzt. Im laufe des Abends steht ein Junger Mann südländischer Herkunft vor euch, der gerne in die Lokalität möchte. Ihr lasst ihn aber nicht, aufgrund seiner Abstammung. Somit verstoßt ihr gegen den Art. 3 des GG.