Welche Unterschiede gibt es bei der Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe und wo darf ich dann arbeiten?

Unterrichtung (40 Stunden)

Mit der 40 stündigen Unterrichtung darf man im Sicherheitsgewerbe als Angestellter bei einem Sicherheitsdienst arbeiten. Es gibt 5 Bereiche im Sicherheitsgewerbe, welche nur mit Sachkundeprüfung ausgeführt werden dürfen. Für die anderen, reicht die Unterrichtung.

Sachkundeprüfung nach §34a der GewO

Hier darf man sowohl als Unternehmer als auch als Mitarbeiter in einem Sicherheitsunternehmen tätig sein. Die Prüfung wird bei der zuständigen IHK abgelegt und besteht aus einem schriftlichen teil (ca 120 min) und einem mündlichen Teil (15 min). Zugang zur mündlichen Prüfung erhält man bei Erreichen von mind. 50 % richtigen Antworten in der schriftlichen Prüfung.

Mit bestehen dieser Prüfung darf man in folgenden Bereichen tätig werden:

  • Türsteher in gastgewerblichen Diskotheken
  • Citystreife im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • leitende Tätigkeit in Flüchtlingsunterkünften/Erstaufnahmeeinrichtungen
  • Bei Großveranstaltungen in leitender Position

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