Voraussetzungen für Mitarbeiter
– Zuverlässigkeit
- Überprüfung von Amtswegen durch z.b. Führungszeugnis,
– mind. 18 Jahre alt (oder Abschluss als Service/Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
- Ausnahmen bilden hier z.b. Auszubildende im Sicherheitsdienst die unter 18 sind
– mindestens eine 40-stündige Unterrichtung
– körperliche Eignung für die Aufgabe