Voraussetzungen für Mitarbeiter

Zuverlässigkeit

  • Überprüfung von Amtswegen durch z.b. Führungszeugnis,

mind. 18 Jahre alt (oder Abschluss als Service/Fachkraft für Schutz und Sicherheit)

  • Ausnahmen bilden hier z.b. Auszubildende im Sicherheitsdienst die unter 18 sind

– mindestens eine 40-stündige Unterrichtung

körperliche Eignung für die Aufgabe

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