Definitionen Bewachungsgewerbe/Gewerbe
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird
Wie definiert sich das Bewachungsgewerbe?
Auszug aus dem 1. Absatz des §34a der GewO:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.