Vorraussetzungen für Unternehmer im Sicherheitsgewerbe
– Zuverlässigkeit Überprüfung von Amtswegen durch z.b. Führungszeugnis, – geordnete Vermögensverhältnisse Keine Schufa-Einträge, kein laufendes Insolvenzverfahren – Bescheinigung der IHK
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