GG Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
Weiterlesen(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
Weiterlesen(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung
Weiterlesen(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
Weiterlesen(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Weiterlesen(1) Die Wohnung ist unverletzlich. In dieses Grundrecht kann jedoch eingegriffen werden. Augrund einer richterlichen Anordnung z.b. oder auch durch
WeiterlesenDas Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch
Weiterlesen(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Schön geschrieben.
WeiterlesenSetzen sich aus den Menschenrechten (Rechte die für alle Menschen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten) und Bürgerrechten (Rechte die
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