GG Art. 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich. In dieses Grundrecht kann jedoch eingegriffen werden. Augrund einer richterlichen Anordnung z.b. oder auch durch
Weiterlesen(1) Die Wohnung ist unverletzlich. In dieses Grundrecht kann jedoch eingegriffen werden. Augrund einer richterlichen Anordnung z.b. oder auch durch
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