GG Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Was genau bedeutet das? Ganz einfach. Jeder Mensch in deutschland ist frei. Frei seine Persönlichkeit zu entfalten, zu wohnen wo er möchte, die Bücher zu lesen die er möchte, oder auch die Kleidung zu tragen die ihm/ihr gefällt, solange man gegen kein Gesetz verstößt oder anderen Menschen damit schadet.
Absatz 2 des Artikels versteht sich denke ich von selbst. Um doch ein Beispiel zu bringen: Die Polizei darf z.b. in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen eingreifen, wenn von dieser eine Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht. Sprich, sie dürfen mit Gewalt dagegen vorgehen.