GG Art. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Schön geschrieben. Aber was genau bedeutet die „WÜRDE“ ? Das lässt sich einfach erklären.

Schuhe zum Beispiel haben einen Wert. Man trägt sie, läuft in ihnen herum bis sie irgendwann kaputt sind. Dann haben sie ihren Wert verloren.

Beim Menschen sieht das etwas anders aus. Ein Mensch verliert seinen Wert nicht. Egal ob er körperlich eingeschränkt ist, ob er aus einem anderen Land kommt, nicht mehr arbeiten kann.

Als Beispiel dazu: Beleidigt oder diskriminiert man jetzt eine Person aufgrund ihrer Herkunft, ihres körperlichen Zustandes oder warum auch immer, so kann man das als Verletzung des GG Artikel 1 betrachten. Die Würde eines anderen Menschen wurde verletzt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.