Grundrechte
Setzen sich aus den Menschenrechten (Rechte die für alle Menschen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten) und Bürgerrechten (Rechte die nur für Deutsche Staatsangehörige gelten) zusammen.
Sie schützen den Bürger in erster Linie vor staatlicher Willkür, gelten aber auch gegenüber anderen Bürgern, haben somit eine Drittwirkung und sie sind teilweise einklagbar.