Hoheitliche Rechte

Hoheitliche Rechte hat grundsätzlich nur der Staat. So können z.B. Polizei oder Ordnungsamt auf hoheitliche Rechte zurückgreifen.

Bürger und Sicherheitsmitarbeiter stehen diese Rechte nur in ganz seltenen Ausnahmefällen zur Verfügung. Zum Beispiel bei Bewachung von Bundeswehrliegenschaften/Kasernen/Truppenübungsplätzen.

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