Mitarbeiter An- und Abmelden

Der Arbeitgeber hat zu Beginn der Tätigkeit einen Mitarbeiter bei der Zuständigen Behörde zu registriere und in das Bewacherregister eintragen zu lassen.

Die für die Sicherheitsbranche zuständige Stelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Gewerbetreibende den Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde wieder abzumelden.

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