Pflichten des Gewerbetreibenden

1. Anzeigepflicht

  • Nach §14 der Gewerbeordnung (GewO) ist der Beginn und das Ende des Gewerbes sowie bestimmte Änderungen (Umzug des Firmensitzes z.b.) der Zuständigen Behörde anzuzeigen.

2. Auskunft und Nachschau

  • Gewerbetreibende haben den Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.
  • Die Beauftragten sind befugt, zum Zwecke der Überwachung Grundstücke und Geschäftsräume des Betroffenen während der üblichen Geschäftszeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen

3. Haftpflichtversicherung

  • Bei Tätigkeiten welche mit Gefahren verbunden sind, benötigt der Gewerbetreibende laut Ge wO eine Haftpflichtversicherung, welche die möglichen Schäden abdeckt

4. An- und Abmeldung von Beschäftigten

  • Der Arbeitnehmer hat die Pflicht einen Arbeitnehmer zu Beginn der Tätigkeit bei der Krankenkasse an und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch wieder abzumelden.

5. Dienstanweisung, Unfallverhütungsvorschriften und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

  • Zu Beginn der Tätigkeit hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die oben genannten Dokumente zur Unterschrift vorzulegen.

6. Dienstausweis und Kennzeichnung von Wachpersonen

  • Der Arbeitgeber trägt Sorge dafür, dass der Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einen vorschriftsmäßigen Dienstausweis erhält

7. Dienstkleidung

  • Sofern in Ausübung der Tätigkeit gefordert, hat der Arbeitgeber ordentliche, vorschriftsmäßige und funktionstüchtige Arbeitskleidung zu stellen (Siehe Kapitel „Dienstkleidung)

8. Behandlung von Waffen

  • Sofern für den Dienst vorgesehen, hat der Arbeitgeber bestimmte Bestimmungen im Umgang mit Waffen einzuhalten (Siehe Kapitel „Behandlung und Umgang mit Waffen“)

9. Buchführung und Aufbewahrung

  • Der Unternehmer muss bestimmte Aufzeichnungen machen und Unterlagen und Belege sammeln. Diese müssen in deutscher Sprache aufgezeichnet werden.
  • Diese Unterlagen müssen 3 Jahre lang aufbewahrt werden

10. Ordnungswidrigkeiten

  • Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Vorschriften so begeht er grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit welche z.b. mit einer Geldbuße geahndet werden kann

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