Technische und organisatorische Maßnahmen
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind die nach Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgeschriebenen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten
TOM | Ziel | Beispiele für eine TOM |
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Zutrittskontrolle | Verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben. | Alarmanlage Pförtner |
Zugangskontrolle | Verhindern, dass Unbefugte Datenverarbeitungsanlagen nutzen können. | Passwortverfahren Verschlüsselung |
Zugriffskontrolle | Gewährleisten, dass nur Berechtigte auf Daten zugreifen können und diese nicht unbefugt gelesen, verändert, kopiert oder entfernt werden können. | Berechtigungskonzepte Protokollierung |
Weitergabekontrolle | Gewährleisten, dass Daten bei der elektronischen Übertragung/Transport nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. | Verschlüsselung VPN |
Eingabekontrolle | Gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und wer Daten verändert oder entfernt hat. | Protokollierung Protokollauswertungssysteme |
Auftragskontrolle | Gewährleisten, dass Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. | Vertragsgestaltung bei Aufträgen Kontrollen |
Verfügbarkeitskontrolle | Gewährleisten, dass Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. | Datensicherung/Backup Firewall/Virenschutz |
Trennungsgebot | Gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden |