Vorraussetzungen für Unternehmer im Sicherheitsgewerbe

– Zuverlässigkeit

  • Überprüfung von Amtswegen durch z.b. Führungszeugnis,

geordnete Vermögensverhältnisse

  • Keine Schufa-Einträge, kein laufendes Insolvenzverfahren

Bescheinigung der IHK über den Sachkundenachweis nach §34a GewO

  • Zertifikat über die Bestandene Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie und Handelskammer

– Haftpflichtversicherung

  • Diese deckt die möglichen beruflichen Schäden ab, die in Ausübung der Tätigkeit im Bewachungsgewerbe entstehen können. (Personenschäden, Sachschaden, Verlust einer Wertsache z.b.)

– Erlaubnis der zuständigen Behörde

  • Eine gewerbliche Anmeldung des Unternehmens bei der Zuständigen Behörde (meist ist es das Ordnungsamt)

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