Vorraussetzungen für Unternehmer im Sicherheitsgewerbe
– Zuverlässigkeit
- Überprüfung von Amtswegen durch z.b. Führungszeugnis,
– geordnete Vermögensverhältnisse
- Keine Schufa-Einträge, kein laufendes Insolvenzverfahren
– Bescheinigung der IHK über den Sachkundenachweis nach §34a GewO
- Zertifikat über die Bestandene Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie und Handelskammer
– Haftpflichtversicherung
- Diese deckt die möglichen beruflichen Schäden ab, die in Ausübung der Tätigkeit im Bewachungsgewerbe entstehen können. (Personenschäden, Sachschaden, Verlust einer Wertsache z.b.)
– Erlaubnis der zuständigen Behörde
- Eine gewerbliche Anmeldung des Unternehmens bei der Zuständigen Behörde (meist ist es das Ordnungsamt)