Was ist ein Staat?
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: eine Bevölkerung (Staatsvolk), einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet), eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt)
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: eine Bevölkerung (Staatsvolk), einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet), eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt)